Ankauf Nachlass und Schätzung Antiquitäten
Kostenlose Erstberatung rund um ihre Erbschaft
Dortmund, Essen, Düsseldorf, Köln, Münster, Frankfurt
Sie möchten seriös Antiquitäten, Gemälde, Grafik, Bronzefiguren, Porzellan, Ikonen, Jugendstil Glas, Silber oder Kunst verkaufen? Ihre Erbengemeinschaft ist unsicher beim Bewerten von Kunst, Ölbildern, Skulpturen und hochwertigem Hausrat? Sie benötigen eine Expertise für die Nachlass-Schätzung?
Bei all diesen Fragen stehen wir ...
Bei all diesen Fragen stehen wir, der Antiquitäten- und Kunsthandel-RS in Dortmund, Ihnen gern zur Verfügung. Wir bieten Ortstermine im Ruhrgebiet in Dortmund, Bochum, Essen, Mülheim an der Ruhr und im Rheinland von Düsseldorf, Neuss, Kaarst, Angermund, Ratingen, Krefeld, bis nach Köln, Bonn und Bad-Honnef. Sie können von uns eine rein mündliche Expertise zu Antiquitäten und Kunst vor Ort, sowie eine Verschriftlichung im Nachgang erhalten (kostenpflichtig). Diese Nachlass-Schätzung können Sie einerseits zur gerechteren Verteilung innerhalb der Erbengemeinschaft oder als Grundlage für den bestmöglichen Verkauf Ihrer Antiquitäten verwenden. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihrem Notar, Rechtsanwalt, Testamentsvollstrecker oder dem örtlichen Nachlassgericht ist hierbei für uns selbstverständlich. Wir bearbeiten Ihr Anliegen zur Nachlass-Bewertung stets mit der zu erwartenden Diskretion und Professionalität. Langjährige Erfahrung, Kompetenz und ein guter Leumund machen uns sicherlich zu einem bevorzugten Ansprechpartner rund um die Nachlass-Abwicklung in Dortmund, Düsseldorf, Köln und ganz NRW.
Nachlass Schätzung
Antiquitäten, Kunst, Gemälde, Grafik, Skulpturen
Schnell wird klar, dass die gerechte Verteilung von Werten für eine Erbengemeinschaft und den Testamentsvollstrecker sehr gute Marktkenntnisse erfordert. Hier möchten wir mit unserem Service ansetzen und diese Last von Ihren Schultern nehmen. Wir stehen Rede und Antwort zu allen im Nachlass befindlichen Kunstobjekten und tragen damit entscheidend zur Entlastung des Notars bei.
Mit uns gelingen ...
Mit uns gelingen die Zuordnung von Gutachten und Versicherungsunterlagen, sowie die aktuelle Neu-Einschätzung von Antiquitäten, Ölbildern, Lithographien und Bronzefiguren mühelos. Wir übernehmen nicht einfach 30 Jahre alte Expertisen, sondern aktualisieren die Werte für eine gerechtere Ermittlung der Erbschaftssteuer. Unbedingt erforderlich bei Teppichen, antiken Möbeln, Meissner Porzellanfiguren, aber auch bei den schwankenden Preisen für Kunst. Eine fachkundige Prüfung durch objektive Vergleiche mit Galeriepreisen und Auktionsergebnissen ist hier zielführend. Hier versteht es sich von alleine, dass wir über ein gutes Netzwerk zu Restauratoren, Sachverständigen, Gutachtern und Auktionshäusern in Düsseldorf, Köln, Hannover, Hamburg, Berlin und München aufgebaut haben, das verständliche Wissenslücken sicher schließt. Im ersten Schritt, bearbeiten wir kostenlos und unverbindlich Email-Anfragen zur Nachlass-Schätzung aus Münster, dem Ruhrgebiet von Dortmund, Bochum, Essen, Mülheim an der Ruhr bis Gelsenkirchen. Ebenso erreichen uns unsere Kunden aus dem kunst- und antiquitätenreichen Rheinland von Duisburg, Moers am Niederhein, Kaiserswerth, Ratingen, Angermund, Neuss, Kaarst, Krefeld und Mönchengladbach, bis nach Bonn und Bad-Honnef. Ungerecht wäre es Ortstermine zur Bewertung von Nachlässen im naheliegenden Sauerland unerwähnt zu lassen, von Meschede, Fredeburg bis Schmallenberg und Altena.
Nachlass Ankauf in Ihrer Nähe
Arnsberg, Iserlohn, Hagen, Schwerte, Herdecke
Natürlich verfolgen wir, vom Antiquitäten- und Kunsthandel-RS in Dortmund, mit unserem Invest an Beratung, Zeit und fachlicher Unterstützung auch eigene geschäftliche Ziele. Doch wir haben gelernt, dass im Geschäftsleben Fairness und Offenheit meist honoriert werden.
Unsere Dienstleistung wurde ...
Unsere Dienstleistung wurde in der Vergangenheit bereits gleichermaßen von Privatleuten, Firmen, Konzernen und Notaren genutzt. Unsere Schätzung war dabei die Grundlage für Ausschreibungen und den Verkauf von Sammlungen, Firmeninventar und einzelner Gemälde und Kunstobjekte. Selbstverständlich gilt unser größtes Interesse dem direkten Erwerb ganzer Sammlungen aus Nachlass und Erbschaft. Der Ankauf von Antiquitäten aus Nachlass erfolgt hierbei stets solide in bar Zug um Zug (Ware gegen Geld). Wir geben keine vagen Kommissionsversprechen sondern bevorzugen klare Entscheidungen. Gern können wir auch gemeinsam mit Ihnen die Chancen im Rahmen einer Versteigerung in einem Auktionshaus in Köln oder Düsseldorf prüfen. Informationen zu üblichen Gebühren, Konditionen, Abbildungskosten geben wir Ihnen natürlich gern. Der Transport von Gemälden, Möbeln und Kunstobjekten gehören für uns dabei zum Tagesgeschäft. Rufen Sie uns an, wir beraten Sie gern vor Ort in ganz NRW, Frankfurt in Hessen, Bielefeld im OWL, Hannover in Niedersachsen, oder in Mainz in Rheinland-Pfalz.
Nachlass Verkauf
Grundvoraussetzungen und Anlaufstellen
Alle grundsätzlichen Fragen zu Ihrem Nachlass oder der Erbfolge klären Sie bitte mit der Nachlassabteilung des zuständigen Amtsgerichts direkt. Hier erhalten Sie Informationen zur Erbfolge, bzw. ob ein Erbschein beantragt werden muss oder ob eine Nachlasspflegschaft (nach § 1975 BGB) besteht.
Alle grundsätzlichen Fragen ...
Alle grundsätzlichen Fragen zu Ihrem Nachlass oder der Erbfolge klären Sie bitte vorab mit der Nachlassabteilung des zuständigen Amtsgerichts. Hier erhalten Sie Informationen zur Erbfolge, ob ein Erbschein beantragt werden muss, oder ob eine Nachlasspflegschaft (nach § 1975 BGB) besteht. Einen Erbschein können Sie beim Amtsgericht des jeweiligen letzten gemeldeten Wohnsitzes des Verstorbenen beantragen, sowie bundesweit bei jedem Notar. Dieses ist für Sie eine unablässiges Dokument zur Legitimation gegenüber Behörden, Banken und natürlich Grundvoraussetzung für den rechtmäßigen Verkauf von Antiquitäten, Gemälden, Grafik und Kunstobjekten. Sprich also für den Nachlass-Ankauf durch uns.
Wichtige Informationen
(Fach-)Begriffe rund um Erbschaft und Nachlass
Nachlasspflegschaft ...
- Nachlasspflegschaft (§ 1960 BGB) - ist eine durch das Nachlassgericht angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses
- Nachlassgläubiger - möglicher Gläubiger gegenüber dem Nachlassschuldner
- Nachlassgericht - Nebenstelle des zuständigen Amtsgerichts / letzter Wohnort des Verstorbenen
- Nachlassverwaltung - muss durch den Erben beantragt werden
- Nachlasspfleger - ein durch das Amtsgericht bestellter Vertreter bzw. Handlungsberechtigter
Rechtsnachfolge und Variationen
Gesetzliche Reihenfolge des Erbrechtes
Erbengemeinschaft ...
- Erbengemeinschaft - Mehrzahl von Personen / Erben die gemeinschaftlich in Rechte und Pflichten eines Verstorbenen / Erblassers eintreten (§ 2032 BGB)
- Erbschein - Dokument zur Legitimation gegenüber Behörden und Banken
- Erbscheinverfahren - siehe Informationen des Amtsgerichts
- Erbfolge - die gesetzliche Erbfolge kennt Erben der 1sten, 2ten und 3ten Ordnung
- Erbrecht des Ehepartners - es erbt nicht automatisch der hinterbliebene Ehepartner allein
- Erbrecht des nichtehelichen Kindes
- Erbrecht des adoptierten Kindes
weitere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrem Rechtsanwalt, Notar oder online unter www.justiz-nrw.de